Glossar Übersicht
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Abbruch
Bedarf einer schriftlichen Baubewilligung
86
Abbruchverpflichtung
In Arealplänen können Abbruchverpflichtungen festgelegt werden
46
Abstand von Bauten gegenüber Wald
siehe kantonales Waldgesetz
78 Absatz 3
Alp- und Hirtenhütte
Alp- und hirtenhütten, welche für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung unbedingt erforderlich sind, gelten als standortgebundene Bauten. Die Bruttogschossfläche kann nach Bedarf erstellt werden.
39 Absatz 1
Altenteil I
Wohnung für die abtretende Generation im Landwirtschaftsbetrieb(Altenteil I). Die zulässige Bruttogeschossfläche darf bis 90 m2 umfassen.
38 Absatz 2
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